Überdurchschnittliche Bezahlung, mindestens 31 Tage Urlaub, Inflationsausgleich
Die Anstellung erfolgt im attraktiven Tarif AVR-DD, der über dem durchschnittlichen Gehalt von Ärztinnen und Ärzten liegt. Der Tarifvertrag bietet nicht nur eine gute Bezahlung, sondern auch Sonderentgelte. Dazu kommen 31 Tage Urlaub pro Jahr* - mindestens! Auch Heiligabend und Silvester sind frei**.
Die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 2.500 Euro wird steuer- und sozialabgabefrei im Jahr 2023 und 2024 gezahlt. Die Auszahlung wird geteilt. Im Jahr 2024 erfolgt die Auszahlung mit dem Entgelt für Januar 2024. Voraussetzung ist, dass in dem Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Zahlungen anteilig. Maßgeblich sind die Verhältnisse am ersten Tag des jeweiligen Auszahlungsmonats.
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* bei Tätigkeit in Vollzeit ** Sofern die Teilnahme am Dienstbetrieb notwendig ist, wird hierfür ein Ausgleichstag sowie die zusätzliche Vergütung gemäß Tarif sichergestellt.